1. Der Trainer / die Trainerin respektieren die Würde der Sportlerinnen und der Sportler; diese sind unabhängig vom Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung und wirtschaftlicher Stellung gleich zu behandeln.
  2. Der Trainer / die Trainerin bemüht sich, die Anforderungen des Fußballsports in Training und Wettkampf, mit den Belastungen des sozialen Umfelds, insbesondere von Familie und Beruf, in Einklang zu bringen.
  3. Der Trainer / die Trainerin bemüht sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
    Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler die wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistungen weiter.
    Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler bei Entscheidungen mit ein, die sie persönlich betreffen.
    Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
    Sie wenden gegenüber den Athleten keine Gewalt an.
    Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit in Hinblick auf das spätere Leben
  4. Der Trainer / die Trainerin erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
    zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
    zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen (u. a. der gegnerischen Mannschaft, der eigenen Mannschaft, dem Schiedsrichter, den Zuschauern und Medien),
    zum verantwortungsbewussten Umgang mit Sportmaterialien, Räumen, Gebäuden und der Mitwelt.
  5. Das Interesse der Sportlerinnen und Sportler, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre persönliche Entwicklung stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
  6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie wirken ihren negativen Einflüssen und Auswüchsen durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion entgegen.
  7. Der Trainer / die Trainerin respektiert in allen Verhaltensweisen die Grundsätze des Fairplay, insbesondere beachten sie die Ordnungen des DFB, sie üben Korrektheit, Recht und Kollegialität und bemühen sich um gegenseitiges Vertrauen.
  8. Der Trainer / die Trainerin unterlässt diffamierende Äußerungen über Kollegen, insbesondere im Hinblick auf Können, Arbeitsleistung und persönliche Wertschätzung.